Wie und wann das Mobilmachungsgesetz in Kraft tritt
Lesen Sie mehr darüber, wann bestimmte Bestimmungen des Gesetzes zur Stärkung der Mobilisierung, das Selenskyj heute unterzeichnet hat, in Kraft treten.
1. Das Gesetz tritt einen Monat nach dem Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Es ist davon auszugehen, dass es zeitnah veröffentlicht wird, also nach dem 16. Mai in Kraft treten wird.
2. Gleichzeitig treten die Bestimmungen des Gesetzes über die militärische Transportpflicht (Transportmobilisierung) in 8 Monaten, d. h. ab Mitte Januar 2025, in Kraft.
3. Wehrpflichtige und Wehrpflichtige müssen ihre Daten innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes, also bis Mitte Juli 2024, aktualisieren.
Personen, die sich nicht in der Ukraine aufhalten und aufgrund ihres Aufenthalts im Ausland aus der militärischen Registrierung entfernt wurden, müssen innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten eines gesonderten Beschlusses des Ministerkabinetts über die Registrierung von im Ausland lebenden Staatsbürgern erneut registriert werden.
4. Ab dem 1. September 2025 beginnt die militärische Grundausbildung für alle Schüler. Außerdem beginnt am 1. September 2025 die Ausbildung in Militärangelegenheiten für Personen, die erstmals eine Stelle im öffentlichen Dienst oder in der Staatsanwaltschaft antreten möchten. Das eigentliche Erfordernis einer solchen militärischen Ausbildung für den Eintritt in den Posten wird ein Jahr später in Kraft treten. Ab dem 1. September 2026 oder ab dem Zeitpunkt der Aufhebung des Kriegsrechts.
5. Innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Gesetzes (d. h. bis Mitte Mai 2024) muss das Ministerkabinett die für die Umsetzung des Gesetzes erforderlichen Rechtsakte ausarbeiten und die Arbeit der Personalvermittler in der Verwaltung sicherstellen Dienstleistungszentren und Beschäftigungszentren mit dem Ziel, Menschen für den Militärdienst zu gewinnen.
6) Elektronische Ämter müssen innerhalb von 2 Monaten nach Veröffentlichung des Gesetzes betriebsbereit sein. Also bis Mitte Juni.
7. Bis Mitte Juli 2024 wird der automatisierte Datenaustausch zwischen dem elektronischen Register und der Datenbank zu Behindertenfragen betriebsbereit sein.
8. Innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung des Gesetzes, d. h. bis Mitte Juli 2024, muss das Ministerkabinett Maßnahmen ergreifen, um die Schlussfolgerungen der MSEK (medizinische und soziale Expertenkommissionen) zur Feststellung der Behinderung für Personen im Alter von 25 Jahren zu überprüfen. 50, angenommen nach dem 24. Februar 2022.