Am 17. Juli bestätigte die Europäische Kommission eine positive Bewertung der ersten regulären Tranche von rund 4,2 Milliarden Euro im Rahmen des Ukraine-Facility-Programms. Ziel dieses Programms ist die Unterstützung der makrofinanziellen Stabilität der Ukraine und ihrer öffentlichen Verwaltung. Die Gesamtfördersumme soll bis 2027 50 Milliarden Euro erreichen.
Die Ukraine hat bereits drei Nottranchen erhalten, die zur dringenden Rettung der makrofinanziellen Stabilität des Landes ausgegeben wurden. Jetzt geht die Europäische Union zu regulären Tranchen über, die die Erfüllung von Bedingungen, insbesondere Reformen, erfordern.
Eine neue Ebene der Kontrolle
Einer der wichtigsten Aspekte des Ukraine-Fazilitätsprogramms ist die Stärkung der europäischen Kontrolle über die Mittelverwendung. Das Programm wurde im Februar genehmigt und am 20. März wurde zwischen der Ukraine und der EU ein Abkommen über die Teilnahme der Ukraine am Betrugsbekämpfungsprogramm unterzeichnet. Mit dieser Vereinbarung werden den europäischen Aufsichtsbehörden erhebliche Befugnisse eingeräumt, die nun Zugriff auf alle Ebenen von Finanztransaktionen in der Ukraine haben.
Gemäß der Vereinbarung erhalten die Europäische Kommission, der Europäische Rechnungshof (ECA) und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) das Recht, alle Personen und Organisationen zu prüfen, die EU-Mittel erhalten. Dazu gehören das Recht auf Zugang zu Gegenständen, Dokumenten und elektronischen Daten sowie die Möglichkeit, behördliche Ermittlungen und Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen.
EU-Rechte auf Inspektionen und Audits
Der Europäische Rechnungshof (ECA) wird für die Prüfung der EU-Ausgaben verantwortlich sein und die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Ausgaben sicherstellen. Allerdings könnte das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) eine noch größere Bedrohung für potenzielle Unterschlager darstellen. OLAF untersucht mögliche Straftaten und hat das Recht auf Verwaltungsuntersuchungen und Inspektionen auf dem Territorium der Ukraine.
Gemäß der Vereinbarung kann die Europäische Kommission bei Verstößen Bußgelder verhängen, die in der Ukraine vollstreckt werden müssen. OLAF hat außerdem das Recht, sich zur weiteren Untersuchung und Strafverfolgung der Schuldigen an die EU-Staatsanwaltschaft zu wenden. Ukrainische Staatsorgane sind verpflichtet, mit europäischen Institutionen zusammenzuarbeiten und ihnen Zugang zu allen notwendigen Daten und Dokumenten zu gewähren.
Somit führen die neuen Bedingungen des Ukraine-Fazilitätsprogramms zu einem erheblichen Maß an Kontrolle durch die EU über die Verwendung europäischer Mittel in der Ukraine und über Reformen.