Welche Kategorien von Wehrpflichtigen unterliegen im Jahr 2025 gesetzlich nicht der Mobilisierung?

Die Gesetzgebung der Ukraine sieht eindeutig vor, dass Bürger, die den Status von Behinderten einer der drei Gruppen haben, nicht der Mobilmachung unterliegen und das Recht auf Aufschub vom Dienst haben. Die einzige Ausnahme ist die freiwillige Zustimmung zum Dienst im Rahmen eines Vertrags nach Bestehen einer Militärmedizinischen Kommission (MMC).

Personen, die nach dem 24. Februar 2022 den Behindertenstatus erhalten haben, müssen diesen durch das entsprechende Verfahren bestätigen. Hierfür gibt es eine obligatorische Provision. Wer Dokumente bereits früher erhalten hat, kann digitale Dienste wie die Anwendung „Rezerv+“ nutzen, um Bestätigungen online auszustellen.

Ist es möglich, in der Armee zu dienen, wenn eine Behinderung vorliegt?
Der Militärdienst für Menschen mit Behinderungen ist nur auf freiwilliger Basis möglich. Dazu gehört das Bestehen des VLK, das den Gesundheitszustand und die Eignung zur Erfüllung von Aufgaben in den Streitkräften der Ukraine beurteilt.

Trotz Ankündigungen im Herbst 2024 über eine mögliche Aufhebung des Aufschubs für Menschen mit der 3. Behinderungsgruppe wurden keine derartigen Änderungen in die Gesetzgebung übernommen.

Welche Fälle sind ohne zusätzliche Bestätigung von der Mobilmachung ausgenommen?
Es gibt eine Reihe von Situationen, in denen eine Behinderung keinen zusätzlichen Nachweis erfordert:

  • Wechsel der Behinderungsgruppe (Herabsetzung oder Erhöhung).
  • Während des Militärdienstes erlittene Verletzungen oder Verwundungen, die zu einer Behinderung führten.
  • Fehlen von Händen, Füßen oder einem der paarigen Organe.
  • Diagnosen wie Onkologie, psychische Störungen, Zerebralparese, Gliedmaßenlähmung.
  • Schwerwiegende Störungen der intellektuellen oder allgemeinen Entwicklung.

Diese Bestimmungen gelten hauptsächlich für Behinderte der 2. und 3. Gruppe. Behinderte der 1. Gruppe sind aufgrund der Schwere ihres Zustands automatisch von der Mobilmachung ausgenommen. Ab Anfang 2025 garantieren gesetzliche Normen eindeutig das Recht auf Dienstaufschub für Menschen mit Behinderungen. Um jedoch Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig, den Status zeitnah zu bestätigen, und zwar sowohl mit traditionellen Methoden als auch mit digitalen Tools.

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