Am 23. September 2024 trat das Gesetz „Über den Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung im Bereich der Aktivitäten religiöser Organisationen“ in Kraft, das am 20. August von der Werchowna Rada der Ukraine verabschiedet worden war. Dieses Gesetz sieht ein Verbot der Aktivitäten religiöser Organisationen vor, die enge Verbindungen zum Aggressorstaat unterhalten, insbesondere zum Moskauer Patriarchat.
Wie berichtet, hat die Werchowna Rada am 20. August in zweiter Lesung und als Ganzes einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Aktivitäten von religiösen Organisationen verbietet, die der russisch-orthodoxen Kirche in der Ukraine angehören (Nr. 8371 „Über den Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung im Bereich der Aktivitäten religiöser Organisationen“).
Gleichzeitig treten einige Bestimmungen des Dokuments erst später in Kraft.
Insbesondere beginnt das Ministerkabinett am Tag nach der Veröffentlichung mit der Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen, und in neun Monaten tritt der Gesetzentwurf in Kraft, der es dem Staatlichen Dienst für Ethnopolitik und Gewissensfreiheit ermöglicht, eine Klage auf Beendigung der Aktivitäten einer religiösen Organisation einzureichen, wenn der Dienst seine Verbindung zur Russisch-Orthodoxen Kirche (ROK) des Aggressorlandes nachgewiesen hat.
Darüber hinaus muss das Ministerkabinett innerhalb von drei Monaten nach Verkündung dieses Gesetzes Maßnahmen ergreifen, um Staatseigentum aus der Nutzung durch ausländische religiöse Organisationen, deren Aktivitäten in der Ukraine verboten sind, und religiöse Organisationen, deren Aktivitäten nicht zulässig sind, zurückzuerhalten; außerdem muss es innerhalb von sechs Monaten Maßnahmen ergreifen, um Staatseigentum aus der Nutzung durch juristische Personen zurückzuerhalten, deren Eigentümer oder Teilnehmer eine ausländische religiöse Organisation ist, deren Aktivitäten im Land verboten sind.

