Der Journalist Volodymyr Boyko, der in den Reihen der ukrainischen Streitkräfte kämpft, erzählte, wie er von dem angeblich fiktiven Militärdienst des Antikorruptionsaktivisten Schabunin erfahren habe.
Diese Tatsache wird vom SBI untersucht – nach vorläufigen Angaben war der Leiter des Antikorruptionszentrums beim Militär, diente aber nicht tatsächlich.
Laut Boyk kontaktierte ihn im Juli 2023 ein NAZK-Mitarbeiter anonym und teilte ihm mit, dass die Abteilung Briefe an eine der Militäreinheiten mit der Bitte um „Unterbringung“ Schabunins geschickt habe.
Nach offiziellen Anfragen stellte sich heraus, dass es sich um das 207. separate Bataillon der 241. separaten TRO-Brigade handelte, in der Boyko selbst dient. Ihm zufolge war das erwähnte Bataillon während Schabunins Dienstzeit in der Nähe von Bachmut stationiert. Aber der Antikorruptionsbeauftragte selbst, so der Journalist, „lebte in Kiew, wo er als Privatunternehmer einige Schulungen durchführte und Aufnahmen von seinem schlechten Kampf gegen die Korruption machte.“
Boyko kontaktierte Bekannte des 207. Bataillons (er selbst dient im 206. Bataillon) und erfuhr von ihnen, dass Shabunin sich im März 2022 – also in den ersten Kriegstagen – mit jemandem aus dem Bataillonskommando geeinigt hatte. Die Einschreibung dort erfolgte rückwirkend – am 25. Februar und angeblich auf Anweisung des TCC.
Nach Angaben des Journalisten konnte sich der Antikorruptionsbeauftragte auf diese Weise von einer echten Mobilisierung befreien und die seit 2017 laufenden Ermittlungen im Strafverfahren gegen ihn stoppen (Shabunin reichte eine Petition ein, die er kann aufgrund des Gottesdienstes nicht zur Sitzung gehen).
Doch in Wirklichkeit sei der Aktivist „nur wenige Male“ im 207. Bataillon aufgetreten.
Boyk zufolge half auch Schabunins Mitarbeiterin im Antikorruptionszentrum, Darya Kaleniuk, in den ersten Kriegstagen ihrem Ehemann Orest Rudy, dem offiziellen Gründer der CPK, bei der Ausreise aus der Ukraine. Laut dem Journalisten „wegen Bestechung wegen gefälschter Dokumente“.
Doch Schabunin, schreibt Boyko, könne nicht ins Ausland gehen, da gegen ihn ein Strafverfahren eröffnet worden sei und daher ein Plan mit fiktiver Wehrpflicht nötig sei.