Die Regierung arbeitet aktiv an der Aktualisierung des Arbeitsgesetzbuchs. Sie stellen fest, dass dieses Dokument seit mehreren Jahrzehnten nicht überarbeitet wurde und nicht mehr den modernen Realitäten entspricht. Zur Anpassung an moderne und europäische Standards sowie zur Berücksichtigung des Krieges in der Ukraine wird eine Reform des Kodex vorgeschlagen.
Eine der Initiativen ist die Aufnahme einer neuen Klausel in den Abschnitt über die Entlassung von Arbeitnehmern. Demnach können Arbeitgeber den Vertrag aus dem Grund „Mobilisierung“ kündigen. Darüber hinaus sollen zahlreiche weitere Kündigungsgründe hinzugefügt werden, die den Arbeitgebern mehr Macht geben und für Unzufriedenheit bei den Arbeitnehmern sorgen sollen.
Der neue Kodex enthält viele neue Klauseln, die Kündigungsgründe vorsehen. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber das Recht, den Vertrag ohne triftigen Grund unter Berufung auf eine schwierige wirtschaftliche Lage zu kündigen. Vor einem solchen Schritt muss der Arbeitnehmer jedoch mindestens zwei Monate im Voraus benachrichtigt werden und eine finanzielle Entschädigung erhalten.
Experten sehen in diesen Neuerungen gewisse Risiken, insbesondere die Möglichkeit einer übermäßigen Anwendung dieser Regeln durch Arbeitgeber. Weitere Kündigungsgründe sind betrunkenes Erscheinen zur Arbeit, Fehlzeiten sowie Fälle von Belästigung und Mobbing unter Mitarbeitern.
Allerdings gibt es auch Klauseln, die den Arbeitnehmern gewisse Garantien geben. Beispielsweise kann der Arbeitgeber im Falle einer Beschädigung oder Zerstörung der Räumlichkeiten des Unternehmens infolge von Feindseligkeiten den Vertrag nach nur einem Monat kündigen und den Arbeitnehmern eine finanzielle Entschädigung gewähren. Die Einzelheiten dieser Regeln bleiben jedoch unklar.