In Lemberg haben Zollbeamte den Versuch der Ausfuhr von antikem Schmuck aus der Ukraine vereitelt, der laut vorläufigen Gutachten einen kulturellen Wert besitzt und in das staatliche Register des nationalen Kulturerbes aufgenommen werden kann.
Wie der Zoll in Lwiw am 28. April mitteilte, wurden bei der Kontrolle eines Pakets im Zollamt Lwiw-Post mehrere Metallgegenstände entdeckt, die Experten verdächtig vorkamen. Nach der Untersuchung stellte sich heraus, dass es sich bei diesen Schmuckstücken nicht um gewöhnlichen Schmuck, sondern um echte historische Artefakte handelte.
Zu den Fundstücken gehören vier Ringe aus dem 12. bis 14. Jahrhundert sowie eine Fibel (Metallspange) aus dem 1. bis 2. Jahrhundert n. Chr. Solche Objekte sind nicht nur für die Museumssammlung wertvoll, sondern tragen auch zum Verständnis der Kultur und Lebensweise der alten Völker bei, die auf dem Gebiet der heutigen Ukraine lebten.

Der Schmuck wurde inzwischen entfernt und wird später in den Museumsfonds der Ukraine überführt.
Die Zollbeamten verständigten umgehend die Polizei, da der Fund solcher Gegenstände unter Artikel 201 des ukrainischen Strafgesetzbuches – Schmuggel von Kulturgütern – fällt. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von drei bis sieben Jahren.
Vermutlich gelangten die Artefakte dank sogenannter „schwarzer Archäologen“ in das Paket – Personen, die mit Metalldetektoren illegal nach antiken Objekten suchen und diese ausgraben, um sie anschließend auf dem Schwarzmarkt zu verkaufen.
Im Zollbericht wird nicht angegeben, wo genau die Artefakte gefunden wurden.
Dieser Fall verdeutlicht erneut die Bedrohung des nationalen Kulturerbes durch illegalen Handel und skrupellosen Export von Kulturgütern. Die Zollbeamten betonen daher nochmals: Die Ausfuhr von Objekten historischen oder kulturellen Wertes ohne entsprechende Genehmigungen ist eine Straftat.

