Die Qualifikations- und Disziplinarkommission der Staatsanwälte hat beschlossen, zwei Staatsanwälte zu entlassen, die eine fiktive Dienstunfähigkeit beantragt hatten, um Rentenzahlungen zu erhalten.
Dabei handelt es sich um Serhiy Nakonechny, Staatsanwalt der Bezirksstaatsanwaltschaft Kamjanez-Podilskyj, und Taras Horobets, Staatsanwalt der Abteilung Chrystyniwka der Bezirksstaatsanwaltschaft Uman. Im Jahr 2020 wurde beiden die Invaliditätsgruppe II zuerkannt, was ihnen den Rentenstatus und den Bezug von Leistungen ermöglichte.
Während dieser Zeit erhielt Nakonechnyi über 1 Million UAH an Rente und Gorobets 477.000 UAH.
Die Untersuchung ergab, dass Nakonechny zunächst versuchte, eine Altersrente für langjährige Mitarbeiter zu beantragen, was ihm jedoch verweigert wurde. Anschließend übte er Druck auf einen Chirurgen in einem örtlichen Krankenhaus aus und bestand auf einer Einweisung ins Krankenhaus sowie einer Diagnose, die eine Überweisung an das MSEC rechtfertigen würde.
Infolgedessen wurde ihm von der Kamjanez-Podilskyj-Interdistriktkommission für soziale Sicherheit grundlos die lebenslange Behinderungsgruppe II zugewiesen. Eine ähnliche Situation ereignete sich bei Staatsanwalt Gorobets, dem ebenfalls die Behinderungsgruppe II zuerkannt wurde.
Im Jahr 2025 ergab eine Untersuchung, dass beide Staatsanwälte tatsächlich gesund waren. Ihre Arbeitsunfähigkeit wurde aufgehoben und gegen die Ärzte, die die entsprechenden Entscheidungen getroffen hatten, ein Strafverfahren eingeleitet. Der Fachtherapeut des MSEC Kamjanez-Podilskyj und der Leiter des regionalen MSEC Tscherkassy wurden der Amtsfälschung verdächtigt.
Die Staatsanwälte selbst stehen im Verdacht, in besonders großem Umfang Haushaltsmittel betrügerisch veruntreut zu haben. Ihre Schuld konnte vor Gericht bislang nicht bewiesen werden.
In ihren Erklärungen gegenüber der KDKP erklärten Nakonechny und Gorobets, dass sie ihr Vorgehen nicht als Verstoß betrachteten. Sie betonten, dass sie zwar gesundheitliche Probleme hätten, aber nicht wüssten, ob ihr Zustand die Voraussetzungen für eine Behinderung erfülle. Gorobets bestritt jeglichen Druck auf die Ärzte und vermutete, dass die Verstöße von MSEK-Mitarbeitern begangen worden sein könnten.
Trotzdem beschloss die KDKP, beide Staatsanwälte aus ihren Ämtern zu entlassen.