Kiewer Staatsanwaltschaft: Galera Resort-Komplex auf illegal besetztem Land errichtet

Die Staatsanwaltschaft der Stadt Kiew teilte mit, dass der Eigentümer des Galera Resort-Komplexes verdächtigt wird, auf einem unbefugt besetzten Grundstück mit einer Fläche von etwa 0,5 Hektar in der Naberezhno-Korchuvatskaya-Straße 35 einen Restaurantkomplex errichtet zu haben.

Den Ermittlungen zufolge registrierte die GmbH „RK Galera“ 2015 das Eigentum an dem Komplex, woraufhin der Stadtrat von Kiew dem Unternehmen 2018 ein 0,6 Hektar großes Grundstück, auf dem sich das Gebäude befindet, zur Nutzung übertrug. Im Jahr 2024 verlängerte der Stadtrat den ursprünglichen Pachtvertrag um 15 Jahre und schloss mit dem Unternehmen einen Zusatzvertrag über das angrenzende Grundstück ab, heißt es in den Inspektionsunterlagen.

In den Fall verwickelt ist der Geschäftsmann Oleksandr Kramarenko. Er unterhält Geschäftsbeziehungen zum suspendierten Sekretär des Kiewer Stadtrats Wolodymyr Bondarenko: Sie sind gemeinsam Eigentümer der GmbH „B.V.K.“ mit einem Geschäftszentrum in Protasow Jar (Novovokzalna-Straße 2). Aus den Erklärungen und Registern geht außerdem hervor, dass Kramarenko, seine Frau Maryna und Wolodymyr Bondarenko Eigentümer benachbarter Privathäuser im Stadtteil Holosijiwskyj (Maxima-Rylsky-Straße) sind.

Aus Kramarenkos biografischen Angaben geht hervor, dass er zuvor als Assistent des Volksabgeordneten der „Partei der Regionen“, Artem Semenjuk, sowie als Berater des ehemaligen Leiters der staatlichen Verkehrssicherheitsverwaltung, Oleksij Ljubtschenko, tätig war. Darüber hinaus tauchte der Name des Unternehmers bereits in den Unterlagen der Voruntersuchungen auf: Bei Durchsuchungen seines Hauses beschlagnahmten NABU-Ermittler 993,7 Tausend US-Dollar und 30.000 Euro.

Die Staatsanwaltschaft teilt mit, dass derzeit Verfahren laufen, in deren Rahmen die Umstände der Grundstücksbesetzung, die Rechtmäßigkeit der Bebauung und mögliche Verstöße festgestellt werden. Die Ermittler müssen prüfen, ob der tatsächliche Sachverhalt mit den Unterlagen über das Nutzungsrecht und den Genehmigungen der zuständigen Stellen übereinstimmt.

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