Die Renten in der Ukraine werden ab Januar 2026 aufgrund einer Erhöhung des Existenzminimums und des Mindestlohns steigen. Dies erklärte Rechtsanwalt Ivan Khomych.
Das Existenzminimum wird von 2.361 UAH auf 2.595 UAH erhöht, die Mindestrente ebenfalls 2.595 UAH. Die Höchstrente steigt von 23.610 UAH auf 25.950 UAH. Der Mindestlohn wird von 8.000 UAH auf 8.647 UAH angehoben, was sich auf die damit verbundenen Renten auswirken wird.
Die größte Erhöhung erhalten Rentner mit voller Dienstzeit: Männer – 35 Jahre, Frauen – 30 Jahre. Auch die Zuzahlung für Überstunden wird erhöht: Für jedes weitere Dienstjahr werden 25,95 UAH statt 23,61 UAH ausgezahlt.
Die Invaliditätszahlungen bleiben unverändert, durch die Erhöhung des Existenzminimums wird sich die Mindestrente für diese Kategorie jedoch von 2.361 UAH auf 2.595 UAH erhöhen.
Die Höhe der Rente hängt von der Dienstzeit und dem offiziellen Gehalt ab: Je höher das Einkommen und je länger die Dienstzeit, desto höher der Anspruch. Die Mehrheit der Ukrainer ist nicht von einer Rentenkürzung bedroht – das Gesetz garantiert, dass die Zahlung nicht unter das vorherige Niveau fällt.