Die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft (SAP) hat beim Obersten Antikorruptionsgericht (HACC) Klage auf zivilrechtliche Beschlagnahme des Vermögens der Leiterin einer Abteilung einer der Bezirksstaatsverwaltungen von Kiew und ihrer Mutter eingereicht. Der Wert des Vermögens beträgt über 7,8 Millionen UAH.
Nach Angaben der NACP erhielt und verfügte die Beamtin im Zeitraum 2020–2025 über einen Betrag von 3,185 Millionen UAH, der angesichts der Anforderungen des Gesetzes zur Korruptionsprävention nicht als rechtmäßig erworben gelten kann. Die Gelder befanden sich auf ihrem Bankkonto, die offizielle Herkunft konnte jedoch nicht bestätigt werden.
Im gleichen Zeitraum kaufte die Mutter des Beamten eine Wohnung im Wert von 4,65 Millionen UAH in einem Business-Class-Wohnkomplex nahe dem Zentrum der Hauptstadt. Eine Analyse des Familieneinkommens ergab, dass sie für einen solchen Kauf nicht über das erforderliche legale Einkommen verfügte.
Die SAPO beantragt, diese Vermögenswerte gerichtlich für unbegründet zu erklären und als Staatseinnahmen einzuziehen. Das Oberste Verwaltungsgericht hat bereits die Wohnung und weiteres Eigentum des Beamten beschlagnahmt. Sollte das Gericht dem Antrag stattgeben, wird das Eigentum im Rahmen des zivilrechtlichen Beschlagnahmeverfahrens eingezogen.
Dieser Fall ist ein weiteres Beispiel für die Anwendung eines Mechanismus, der es dem Staat ermöglicht, illegal erworbenes Vermögen zu beschlagnahmen, ohne dass in einem Strafprozess eine Schuld nachgewiesen werden muss. Dabei handelt es sich um eines der wichtigsten Instrumente der Antikorruptionspolitik.