Die Qualifikations- und Disziplinarkommission der Staatsanwälte hat gegen Natalia Lenkova, Staatsanwältin bei der Regionalstaatsanwaltschaft Tscherkassy, Disziplinarmaßnahmen verhängt. Sie hat ein Jahr lang keinen Anspruch auf Beförderung oder Versetzung.
Grund war das systematische Ignorieren von Anrufen bei der staatlichen Einrichtung „Ukrainisches Staatliches Forschungsinstitut für medizinische und soziale Probleme von Behinderungen des Gesundheitsministeriums“, wo Lenkova die Bestätigung der bereits 2012 eingerichteten Behinderungsgruppe II erhalten sollte.
Laut der Anzeige der amtierenden Leiterin der Staatsanwaltschaft der Region Tscherkassy erschien die Staatsanwältin viermal nicht zu einer Vernehmung. In ihren Erklärungen gab sie an, dass sie einige der Anrufe aus triftigen Gründen versäumt habe: Krankheit, Kinderbetreuung und Angst, wegen regelmäßiger Raketenangriffe an den Fluss Dnipro zu fahren.
Gleichzeitig betonte die Disziplinarkommission, dass die Weigerung, die Inspektion durchzuführen, negative Resonanz hervorrief und die Staatsanwaltschaft kompromittiert habe. In der Entscheidung heißt es, dass die Gesellschaft solche Handlungen als Versuch wahrnehmen könnte, sich der Verantwortung für die mögliche rechtswidrige Feststellung einer Behinderung und den Bezug von Leistungen zu entziehen.
Lenkova betonte, dass ihr der Status einer Person mit Behinderung aufgrund des psychoemotionalen Stresses zuerkannt worden sei, der mit der Unterstützung der Staatsanwaltschaft in hochkarätigen Strafverfahren verbunden sei. Sie lehnte Führungspositionen aufgrund ihres Gesundheitszustands ab und unterzog sich im August 2025 selbstständig einer Untersuchung, deren Ergebnisse das Gesundheitsministerium bestätigte. Ihre Diagnose und Behinderung der Gruppe II wurde ihr bestätigt.
Trotzdem kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Staatsanwältin versucht habe, ihre eigene Verantwortung auf die medizinischen Behörden abzuwälzen und damit gegen den Berufskodex für Staatsanwälte verstoßen habe.
Infolgedessen ist es Natalia Lenkova für ein Jahr untersagt, leitende Positionen zu bekleiden oder in höherrangige Staatsanwaltschaften zu wechseln.