Die Nationale Agentur für Nachverfolgung und Vermögensverwaltung (ARMA) hat die Übergabe von 149 beschlagnahmten Kunstwerken aus dem Besitz der Familie von Viktor Medwedtschuk an das Nationale Kunstmuseum der Ukraine eingeleitet. Dies berichtete der Pressedienst der Agentur am 1. August 2025.
Es handelt sich um Gemälde, Ikonen und andere Kunstgegenstände, die 2024 von Spezialisten des Nationalen Kunstmuseums fachmännisch begutachtet wurden. Die Experten bestätigten, dass die Werke einen erheblichen kulturellen Wert haben. Darunter befinden sich insbesondere Werke von Klassikern der transkarpatischen Malschule: Joseph Bokshay, Gavril Gluck und Adalbert Erdeli.
Möglich wurde die Übertragung durch Änderungen des ARMA-Gesetzes, die am 30. Juli 2025 in Kraft traten. Von nun an können beschlagnahmte Kulturgüter ohne Ausschreibung an staatliche Museen, Bibliotheken, Archive oder Reservate übertragen werden – nur durch Beschluss des Ministerkabinetts. ARMA hat sich bereits mit einer entsprechenden Initiative an die Regierung gewandt und sich dabei auf den neuen Artikel 21-1 des Gesetzes gestützt.
Insgesamt wurden in dem Fall 285 Gemälde beschlagnahmt. Die ARMA leitete eine Untersuchung ein, um festzustellen, welche davon einen historischen und künstlerischen Wert hatten. Infolgedessen wurden 149 Werke als Teil des nationalen Kulturerbes anerkannt.
Dieser Schritt ist nicht nur ein wichtiges Signal an die Gesellschaft, sondern auch ein konkretes Beispiel dafür, wie durch Korruption erworbenes Eigentum in Form von erhaltenem Kulturerbe an die Menschen zurückgegeben werden kann.