In der Ukraine werden den Servicemännern drei Haupttypen von Renten zugewiesen: für jahrelange Service, Behinderung und im Zusammenhang mit dem Verlust eines Ernährers.
Die Altersrente steht denen mit 25 Jahren Dienst oder Versicherung (mindestens 12,5 Jahre im Militärdienst) zur Verfügung oder erreichte zum Zeitpunkt der Entlassung das 45 -jährige Alter von 45 Jahren.
Die Behinderungsrente wird verschrieben, wenn die Behinderung auf Verletzungen, Krankheiten oder Unfall während des Dienstes zurückzuführen ist.
Die Rente im Falle eines Ernährers wird an die Familien von toten oder toten Dienern sowie an diejenigen, die vorne vermisst werden, bezahlt.
Die Größe der Renten hängt vom Typ ab:
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für Dienstjahre - 50-70% des Bargeldes;
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Behinderung - 40–100% (abhängig von der Behindertengruppe);
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Im Falle des Verlustes des Ernährers - 30-70% für jeden Abhängigkeit.
Dokumente für den Ruhestand können über die autorisierten Stellen oder Dienstleistungszentren des Pensionsfonds eingereicht werden.
Das Recht auf militärische Rente wird auch im Falle einer Rekription beibehalten.