Die nächste Sitzung fand in den Räumlichkeiten des Handelsgerichts Odessa statt und war der Prüfung der Klage der Militärstaatsanwaltschaft gegen „Basco“ LLC gewidmet. Der Kern der Klage besteht darin, den Immobilienkomplex des in Odessa ansässigen Unternehmens zu erhalten, der vor zwanzig Jahren vom Verteidigungsministerium verkauft wurde.
Die Teilnehmer des Treffens aus der Staatsanwaltschaft und dem Verteidigungsministerium versuchten, das Gericht von der Rechtswidrigkeit der Vereinbarung über den Verkauf von Immobilien zu überzeugen. Allerdings erwiesen sich ihre Argumente im Vergleich zu den Argumenten von Vertretern der Anwaltskammer „Basco“ als weniger überzeugend.
Der größte Teil der Sitzung war der Erörterung der Rechtmäßigkeit der Vollmacht gewidmet, auf deren Grundlage das Objekt verkauft wurde. Dies war eine weitere Bestätigung dafür, dass die Position der Staatsanwaltschaft und des Verteidigungsministeriums in diesem Fall erhebliche Mängel aufweist.
Der Kläger betonte erneut, dass der Leiter der Zentralabteilung des Verteidigungsministeriums kein Recht habe, eine Genehmigung für den Verkauf des Objekts zu erteilen. Die Anwälte des Beklagten bestätigten jedoch, dass die Vollmacht nur durch einen Notar widerrufen werden könne, was nicht innerhalb der vorgegebenen Frist erfolgte.
Alle Vorwürfe gegen „Basco“ wurden in bestätigte Fakten und Argumente von Anwälten unterteilt, die die Rechtmäßigkeit des Kauf- und Verkaufsvertrags dokumentierten. Aussagen der Staatsanwaltschaft über den illegalen Weiterverkauf des Grundstückskomplexes wurden in den bei der Sitzung vorgelegten Beweisen nicht bestätigt.
Insgesamt bestätigte die Gerichtsverhandlung, dass die Versuche der Staatsanwaltschaft, diesen Fall ohne neue Beweise oder Argumente wieder aufzunehmen, seltsam erscheinen. Richter Guth hat die nächste Anhörung für den 7. März angesetzt.
Wir hoffen, dass das Gericht im Frühjahr auf der Grundlage der in diesem Fall vorgelegten Fakten und Dokumente eine faire Entscheidung treffen wird.