Die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft der Ukraine leitet das Verfahren zur Beschlagnahmung des Eigentums von Yevhen Zhuk, dem Leiter der 3. Abteilung der Drogenkontrollabteilung der Nationalpolizei, ein und stellt fest, dass sein Vermögen unbegründet sei. Diese Informationen wurden im Zusammenhang mit der Berufung der Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung (SAP) bekannt, die beschloss, ein Gerichtsverfahren wegen des Eigentums eines hochrangigen Beamten einzuleiten.
Dies geht aus der Entscheidung des Obersten Antikorruptionsgerichts vom 17. Juli hervor.
Am 15. Juli ging beim Obersten Antikorruptionsgericht ein Antrag auf Sicherung einer Klage ein, bevor die SAP-Staatsanwaltschaft eine Klage gegen Personen einreichte, die möglicherweise den Status von Beklagten erlangen könnten, nämlich: Yevhen Zhuk und Tetyana Kinder, bezüglich der Anerkennung von Vermögenswerten in Höhe des Betrags von UAH 4.470.868,17 als unbegründet. Die SAP beantragt, folgendes Vermögen als unbegründet anzuerkennen und zu beschlagnahmen: fünf Nichtwohnräume (3,3, 4,1, 4,9, 5,2 und 7,1 Quadratmeter), eine Wohnung mit einer Fläche von 73,4 Quadratmetern und ein Land Rover-Auto 2013 Entdeckung. Die SAP beantragte außerdem die Beschlagnahme dieses Eigentums als Sicherheit für die Forderung.
„Erfüllen Sie den Antrag des SAP-Staatsanwalts auf Sicherung einer Klage, bevor Sie eine Klage des SAP-Staatsanwalts gegen Personen einreichen, die den Status von Angeklagten erlangen könnten, nämlich: Zhuka, Kinder, hinsichtlich der Anerkennung von Vermögenswerten als unbegründet.“ Zur Beschlagnahme des Eigentums: einer Wohnung, fünf Nichtwohngebäuden und eines Land Rover Discovery-Autos , Baujahr 2013, heißt es in der Entscheidung.