Die Abgeordneten prüften alle 4.200 Änderungsanträge zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Mobilisierung

Der Ausschuss für nationale Sicherheit des Rates habe alle parlamentarischen Änderungsanträge zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Mobilisierung geprüft, berichteten die Ausschussmitglieder Kostenko und Venislavskyi.

Es gab mehr als 4.200 Korrekturen.

Der Ausschuss hat jedoch noch Fragen, die durch Ausschussänderungen geregelt werden sollen. Einige Themen wurden verschoben, bis man sich auf das endgültige Konzept des Gesetzesentwurfs geeinigt hatte.

Dabei handelt es sich insbesondere um Fragen des Aufschubs, Anreize zur Wehrpflicht und Beschränkungen für das Nichterscheinen beim TCC. Derzeit sind fast alle vom Ministerkabinett vorgeschlagenen Strafen für Hinterzieher im Rahmen des Überprüfungsprozesses „herausgefallen“.

Bisher wurde lediglich vereinbart, dass Ukrainer im Ausland bei der Ausstellung eines neuen ausländischen Passes ein Militärregistrierungsdokument vorlegen müssen. Beschränkungen für die Erbringung konsularischer Dienstleistungen wurden bisher aufgehoben.

Es ist möglich, dass Einschränkungen der Fahrerlaubnis zurückgegeben werden.

In den nächsten Tagen wird das Sekretariat des Ausschusses an den Änderungsanträgen des Ausschusses arbeiten. Die nächste Sitzung des Ausschusses wird frühestens Mitte nächster Woche stattfinden. Dort kann über die endgültige Fassung des Gesetzentwurfs abgestimmt werden, der in den Ratssaal gebracht wird.

„Ich denke, dass es beispielsweise Mitte April in der zweiten Lesung im Rat besprochen werden kann“, sagte Kostenko.

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