In Artsyza, Region Odessa, wurde ein Mitarbeiter des Versorgungsunternehmens „Blagoustrii“ durch die Umgehung militärischer Verpflichtungen verletzt. Er erhielt eine Vorladung, erschien jedoch nicht zu einer ärztlichen Untersuchung im VLK, woraufhin ihn das Gericht für schuldig befand und eine Geldstrafe von 5.100 Griwna verhängte.
Nach dem Urteil des Bezirksgerichts Artsyz vom 4. Dezember ereignete sich der Vorfall, nachdem der Mann am 5. November eine persönlich unterzeichnete Vorladung erhalten hatte. Er wurde auf die Pflicht gewarnt, am nächsten Tag um 09:00 Uhr zu erscheinen und auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Nichterscheinen. Wie sich jedoch herausstellte, kam der Betroffene seinen Pflichten ohne triftigen Grund nicht nach und gab vor Gericht zu, dass er sich aus Angst vor einem Militäreinsatz einer militärischen Registrierung entzogen hatte.
Während der Anhörung bekannte sich der Angeklagte schuldig und drückte Reue aus. Diesen Umständen trug das Gericht durch die Verhängung einer Mindeststrafe in Form einer Geldbuße Rechnung. Gegen das Urteil kann innerhalb von 30 Tagen Berufung eingelegt werden, danach wird die Entscheidung rechtskräftig.