Im Falle der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs Nr. 10449 durch die Werchowna Rada der Ukraine wird für Bürger ab 18 Jahren anstelle einer befristeten Wehrpflicht ein obligatorischer Grundwehrdienst eingeführt. Eine Mobilmachung ab dem 18. Lebensjahr wird jedoch nicht durchgeführt.
Das Verteidigungsministerium der Ukraine kündigte wichtige Änderungen im Gesetzentwurf zur Mobilmachung an. Damit wurden Gerüchte über Absichten zur Herabsetzung des Mobilmachungsalters widerlegt.
Nach den im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Neuerungen soll ab 2025 anstelle eines befristeten Dienstes eine Grunddienstpflicht für Jugendliche ab 18 Jahren eingeführt werden. Die Dauer des Grunddienstes variiert je nach den Umständen: 5 Monate in Friedenszeiten und 3 Monate in Kriegszeiten.
Darüber hinaus wird ab 2025 eine „militärische Grundausbildung“ an Hochschulen eingeführt. Durch das Bestehen dieser Schulung können einige Kategorien von Bürgern davon befreit werden. Bürger ab 18 Jahren haben zudem die Möglichkeit, die Zeit des Grundwehrdienstes frei zu wählen.
Es ist außerdem vorgesehen, dass alle Bürger der Ukraine über 18 Jahren, unabhängig von ihrer militärischen Grundausbildung oder ihrem Wehrdienst, einen Aufschub bis zum Erreichen des Mobilisierungsalters, also bis zu 25 Jahren, erhalten.
Das Mobilisierungsalter wird auf 25 bis 60 Jahre festgelegt. Die Volksabgeordneten begannen am 11. März mit der Prüfung von Änderungen zu diesem Gesetzentwurf. Zu den Kernthemen gehört die Regelung der Aufsicht über Menschen mit Behinderungen der Gruppen I, II und III.
Nach der ersten Lesung reichten die Volksabgeordneten mehr als 4.000 Änderungsanträge zum Gesetzentwurf Nr. 10449 ein.