In der Ukraine gilt ab dem 28. Februar 2022 im Zusammenhang mit der Einführung des Kriegsrechts und der allgemeinen Mobilmachung ein Ausreiseverbot für Studierende ins Ausland. Für Studierende ausländischer Hochschulen gelten jedoch bestimmte Ausnahmen. Die Rechtsanwältin Yulia Romanenko erläuterte die Einzelheiten dieser Richtlinie auf der Plattform B2B Consult.
Wer darf ausreisen und unter welchen Bedingungen
Nur Studierende im Alter von 18 bis 22 Jahren, die:
- Sie studieren nach der Vollzeitform:
- im Bachelorstudium;
- im Masterstudium (für pharmazeutische, medizinische oder veterinärmedizinische Fachrichtungen).
- Nehmen Sie an akademischen Mobilitätsprogrammen teil:
- über eine Empfehlungsbescheinigung für ein Studium an einer ausländischen Universität verfügen;
- bestätigte die angemessene Beherrschung der Unterrichtssprache;
- in den letzten zwei Semestern keine negativen Noten oder Wiederholungsprüfungen haben.
Um die Schule zu verlassen, müssen die Schüler über Folgendes verfügen:
- E-Ticket des Studierenden;
- ein Dokument des Territorial Procurement Center (TCC und SP) mit entsprechenden Markierungen;
- eine beglaubigte Kopie der akademischen Mobilitätsvereinbarung zwischen ukrainischen und ausländischen Universitäten.
Ab dem 14. September 2022 gilt ein zusätzliches Verbot für männliche Studierende, die im Ausland studieren. Ihr Recht auf Ausreise wurde im Rahmen der Mobilisierungspolitik eingeschränkt, was zu einer Verschärfung der allgemeinen Grenzübertrittsbeschränkungen führte.
Julia Romanenko betont, dass ein Verstoß gegen die Ausreisebestimmungen oder der Versuch, die Grenze ohne entsprechende Dokumente zu überqueren, schwerwiegende rechtliche Folgen haben kann. Für Studierende, die akademische Mobilitätsprogramme nutzen möchten, ist es wichtig, alle Dokumente im Voraus vorzubereiten und sie mit ukrainischen Bildungseinrichtungen und TCC abzustimmen.
Viele Studierende und Experten äußern Bedenken hinsichtlich der Einschränkung des Rechts auf ein Auslandsstudium. Allerdings argumentiert die Regierung für solche Maßnahmen mit der Notwendigkeit, die Mobilisierungsreserve des Landes unter Kriegsbedingungen aufrechtzuerhalten.