Die Ukraine bereitet sich auf wesentliche Änderungen im Bereich der Militärregistrierung und des Militärdienstes im Rahmen der neuen Mobilisierungsgesetzgebung vor. Nach einer langen Diskussion in der Werchowna Rada könnte der endgültige Gesetzesentwurf bald geprüft werden.
Unter Berücksichtigung der aktuellen militärischen Realitäten, die die Situation an der Front während der russischen Aggression widerspiegeln, betonte Präsident Wolodymyr Selenskyj die Notwendigkeit, die Mobilisierungsmechanismen zu aktualisieren.
Frühere Reformversuche der Militärgesetzgebung konnten aufgrund von Kritik und Kontroversen nicht abgeschlossen werden. Der im Januar 2024 eingebrachte neue Gesetzentwurf erhielt jedoch in erster Lesung die Unterstützung der Volksvertreter.
Im Februar und März prüfte der Ausschuss für nationale Sicherheit, Verteidigung und Geheimdienste der Werchowna Rada mehr als 4.200 Änderungsanträge zum Gesetzesentwurf. Besonders heftig diskutiert wurden Fragen im Zusammenhang mit elektronischen Militärakten, der Sperrung der Bankkonten von Mobilmachungsflüchtlingen sowie den Bedingungen für Doktoranden und Betreuer von Menschen mit Behinderungen.
Darüber hinaus enthält das Gesetz Regelungen zur Möglichkeit der Demobilisierung nach 36 Monaten Dienstzeit, Vorbehaltsvoraussetzungen für die Mobilisierung in Abhängigkeit von Einkommen und Steuerabgaben sowie das obligatorische Vorliegen eines Militärausweises und den Einsatz der Polizei zur Benachrichtigung der Bürger wichtiger Botschaften.
Während der Arbeit des Ausschusses an Änderungen des Entwurfs des Mobilisierungsgesetzes wurden mehrere Bestimmungen aufgehoben oder geändert. Die Abgeordneten gaben einige der unterstützten und abgelehnten Normen bekannt, auf die weiter unten näher eingegangen wird.
Bezüglich der Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Mobilisierung gab der Vertreter des Sonderausschusses für nationale Sicherheit, Verteidigung und Geheimdienste, Fedir Venislavskyi, Ende März bekannt, dass die Arbeiten mit allen Änderungen abgeschlossen seien, einige Aspekte jedoch noch einer Klärung bedürfen. Es war auch geplant, eine Abstimmung im Ausschuss selbst durchzuführen.
Am 3. April berichtete der Sprecher der Werchowna Rada, Ruslan Stefantschuk, über die Vorbereitung einer Vergleichstabelle für die zweite Lesung und äußerte die Hoffnung, dass die Prüfung des Gesetzentwurfs bei der nächsten Sitzung beginnen könne.
Bis Freitag, den 5. April, gab es auf der Website der Werchowna Rada keine Aktualisierungen zum Stand der Prüfung des Dokuments.
Laut Roman Kostenko, Sekretär des Ausschusses der Werchowna Rada der Ukraine für nationale Sicherheit, Verteidigung und Geheimdienste, ist geplant, den Gesetzesentwurf am 10. April zu prüfen. Ihm zufolge hat der Ausschuss jedoch noch keine endgültige Entscheidung getroffen.
Bezüglich des Rechts auf Aufschub von der Mobilisierung hat der Fachausschuss im Zuge der Ausarbeitung von Änderungsanträgen die Frage des Aufschubs für Wehrpflichtige, Betreuer von Menschen mit Behinderungen und Bildungssuchende gelöst.
Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass Menschen mit Behinderungen der Gruppen I und II nur eine Bezugsperson haben dürfen – ein Familienmitglied ersten Grades der Blutsverwandtschaft.
Nach der Diskussion der Änderungen im endgültigen Gesetzesentwurf wird festgestellt, dass das Recht auf Aufschub der Mobilmachung Personen gewährt wird, die:
Ehefrau (Ehemann) Behinderungsgruppe I oder II; Ehefrau (Ehemann) mit Behinderungsgruppe III aufgrund des Verlusts von Gliedmaßen, eines Organpaares, Onkologie, geistiger oder geistiger Behinderung oder wenn sie ein minderjähriges Kind haben; ein Elternteil mit einer Behinderung der Gruppe I oder II oder ein Elternteil eines Partners mit einer Behinderung der Gruppe I oder II, sofern die anderen Personen, die ihn zu unterstützen haben, ebenfalls Wehrpflichtige oder Menschen mit Behinderung sind; für Familienangehörige des zweiten Verwandtschaftsgrades von Menschen mit Behinderungen der Gruppe I oder II, die ihre Betreuer sind und in ständiger Pflege tätig sind (nicht mehr als einer und sofern keine weiteren Angehörigen des ersten Verwandtschaftsgrades oder deren Angehörige vorhanden sind). die Unfähigkeit, aufgrund ihrer eigenen medizinischen Probleme Pflege zu leisten).
Studierende, die eine Vollzeitausbildung absolvieren und eine konsekutive Ausbildung absolvieren, werden nicht mobilisiert.
Auch Graduierte und Doktoranden haben sowohl auf Budget- als auch auf Vertragsbasis Anspruch auf einen Aufschub. Es ist zu beachten, dass im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen war, Vertragsstudierenden den Aufschub zu entziehen.
Das Bildungsministerium führt eine Überprüfung durch, um sicherzustellen, dass die Person tatsächlich einen Abschluss erhält.
Der Erwerb einer parallelen Ausbildung, beispielsweise einer zweiten oder dritten Hochschulausbildung oder einer multidisziplinären Ausbildung, berechtigt Sie nicht zum Anspruch auf Aufschub.
In Bezug auf Online-Vorladungen und das elektronische Konto des Wehrpflichtigen sah die ursprüngliche Fassung des Gesetzentwurfs vor, dass Vorladungen über das elektronische Konto versendet werden. Bei der Diskussion der Änderungen wurde diese Norm jedoch ebenso aufgegeben wie die obligatorische Registrierung des elektronischen Amtes.
Die Registrierung eines elektronischen Schranks wird für die Ukrainer ein Recht und keine Pflicht sein. Die Funktionalität des Büros ermöglicht es dem Wehrpflichtigen, seine Daten online zu aktualisieren, ohne das Militärkommissariat physisch aufzusuchen. Es stehen auch andere Optionen zur Verfügung, beispielsweise ein persönlicher Besuch beim Militärkommissariat oder bei der Zentralen Militärkommission.
Das neue Gesetz kann Bestimmungen zur Aktualisierung personenbezogener Daten von Wehrpflichtigen enthalten. Yehor Chernev, ein Vertreter des Ausschusses für nationale Sicherheit, Verteidigung und Geheimdienste, wies zuvor darauf hin, dass die Bürger nach Inkrafttreten des Gesetzes 60 Tage Zeit haben, ihre Daten zu aktualisieren.
Es sei darauf hingewiesen, dass Präsident Wolodymyr Selenskyj am 2. April ein separates Gesetz zur Einführung digitaler Buchhaltungsdokumente und zur Verbesserung des elektronischen Wehrpflichtigenregisters „Oberig“ unterzeichnet hat. Auf der Grundlage dieses Registers wird das elektronische Wehrpflichtamt eröffnet (voraussichtlich im zweiten Quartal 2024), es wird möglich sein, elektronische Militärtickets zu erhalten und den Status der UBD online zu registrieren.
Die erste Fassung des Gesetzesentwurfs, die in erster Lesung verabschiedet wurde, sah die Einführung strenger Beschränkungen für diejenigen vor, die sich der Mobilisierung entziehen. Zu diesen Beschränkungen gehörten Beschränkungen des Führens von Fahrzeugen, die Beschlagnahmung von Geldern und anderen Wertgegenständen sowie Einschränkungen des Rechts, ins Ausland zu reisen.
Während der Diskussion über die Änderungsanträge lehnte der Fachausschuss der Werchowna Rada für nationale Sicherheit, Verteidigung und Nachrichtendienste jedoch die Bestimmung über die Sperrung von Bürgerkonten ab, was in der Gesellschaft schwere Empörung hervorrief.
Auch das Auslandsreiseverbot für Personen, die sich der Mobilisierung entziehen, wurde ausgeschlossen, da diese Frage bereits in der geltenden Gesetzgebung geregelt ist.
Unklar bleibt die im finalen Gesetzesentwurf weiterhin fragliche Frage der Einschränkung der Fahrerlaubnis.
Nach Angaben des Volksabgeordneten Fedor Venislavskyi erwog der Ausschuss zunächst die Möglichkeit, dem Rat nur Beschränkungen des Rechts zum Führen eines Fahrzeugs zur Prüfung zu überlassen. Bei der Diskussion der Änderungsanträge wurden jedoch fast alle der aufgeführten Einschränkungen abgelehnt oder erheblich geändert.
Der Rat betonte auch, dass die Verantwortung für die Vermeidung einer Mobilisierung gestärkt werden könne, diese Frage jedoch vom Strafverfolgungsausschuss der Werchowna Rada der Ukraine geprüft werde, nachdem die endgültige Fassung des Gesetzesentwurfs angenommen worden sei.
Das neue Gesetz gilt auch für im Ausland lebende Ukrainer. Sie erhalten keine Vorladung, müssen aber bei der Ausstellung eines neuen ausländischen Passes zwingend ein Militärregistrierungsdokument einholen. Ein Ausschuss der Werchowna Rada lehnte jedoch eine Bestimmung ab, die die Erbringung konsularischer Dienste für Männer im Ausland verbietet, wenn diese nicht über militärische Registrierungsdokumente verfügen.
Fedor Venislavsky wies zuvor darauf hin, dass Personen, die sich im Ausland aufhalten, die Möglichkeit gegeben wird, ein militärisches Registrierungsdokument zu erhalten oder ihre Daten aus der Ferne über ein elektronisches Kabinett oder eine Telefonverbindung zu klären.